Schülertransport


Grundsätzlich liegt der Transport der Kinder zum Kindergarten oder zur Schule in der Verantwortung der Eltern (oder Erziehungsberechtigten). Jedoch hat die Stadt München in Zusammenarbeit mit der Elternvereinigung die Organisation des Transports der Schüler der Grundschule und der Höheren Schule (bis zur 5. Klasse) übernommen. Die Organisation des Transports der Kinder des Kindergartens und der Schüler der 6. und 7. Klasse der Höheren Schule wird durch die Stadt München jedoch nicht übernommen. Falls Ihr Kind im letzten Schuljahr am Schülertransport teilgenommen hat, aber im neuen Schuljahr nicht befördert werden soll, melden Sie Ihr Kind bitte unbedingt schnellstmöglich schriftlich ab. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihr Kind weiter am Schülertransport teilnimmt. Bitte ersparen Sie uns den unnötigen Aufwand. Wenden Sie sich bei Ihren Anfragen (zum Beispiel bei Wünschen, Fragen, Ausnahmeanträgen) an die Elternvereinigung und nicht an die Stadt München. Die Stadt München trifft zwar die endgültigen Entscheidungen, jedoch ist die Elternvereinigung beauftragt, die Anfragen der Eltern zu bearbeiten. Grundsätzlich sind direkte Kontakte von Eltern zur Stadt München von dieser nicht gewünscht und können nachteilig sein.

Transportmittel

Der Schülertransport erfolgt:

  1. mit speziellen, von der Stadt München bei privaten Unternehmen angemieteten Schulbussen (=Busse, Kleinbusse)
  2. mit öffentlichen Verkehrsmitteln (= U-Bahn, S-Bahn und öffentliche Busse) der Stadt München (MVV / MVG).


Kosten

  1. Die durch die Organisation des Schülertransportes entstehenden Verwaltungskosten der Stadt München trägt diese selbst. Jedoch ist an die Elternvereinigung eine Verwaltungsgebühr pro Kind bei Anmeldung zu bezahlen. Die jährliche Verwaltungsgebühr pro Kind beträgt 15 €.
  2. Die Kosten für den Schülertransport selbst richten sich entweder nach den Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges (= spezielle Vereinbarung zwischen dem Bundesland Bayern und der Stadt München und der Elternvereinigung) oder nach den so genannten Verbilligten Ausbildungstarifen (= billigere Fahrten für Schüler) bei der Benutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln von MVV / MVG.

    • Nach den Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges bezahlt die Kosten des Schülertransportes zu 80% das Bundesland Bayern.
      • Die restlichen Kosten von 20 % bezahlt die Stadt München, wenn die Schüler innerhalb der Stadtgrenze von München wohnen
      • die restlichen Kosten von 20 % bezahlen die Eltern, wenn die Schüler außerhalb der Stadtgrenze von München wohnen. Maßgebend ist der Wohnort der Schüler
    • Die verbilligten Ausbildungstarife der Öffentlichen Verkehrsmittel können, im Rahmen der Regeln wie unter Punkt 2 beschrieben, alle Schüler unabhängig vom Wohnort und von der Entfernung zur Schule nutzen.

Die Kosten des Schülertransportes werden von den Eltern an die Elternvereinigung bezahlt. Diese leitet die entsprechenden Geldbeträge an die Stadt München weiter.


Welcher Schüler kann welches Transportmittel benutzen

Der Schülertransport erfolgt (nach den Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges):

  1. Von der 1. bis zur 4. Klasse der Grundschule mit Schulbussen oder mit Öffentlichen Verkehrsmitteln. Voraussetzung ist, dass die Schüler einen längeren Fußweg als 2 Kilometer zur Schule haben.
  2. Ab der 5. Klasse der Grundschule bis zur 5. Klasse der Höheren Schule mit Öffentlichen Verkehrsmitteln. Voraussetzung ist, dass die Schüler einen längeren Fußweg als 3 Kilometer zur Schule haben.
  3. Schüler der 6. Klasse müssen eine Kundenkarte selbst besorgen. Ein Antragsformular für eine Kundenkarte kann bei uns abgeholt werden.

Schüler der 7. Klasse können eine Verlängerungsmarke bekommen, welche die Gültigkeit der Kundenkarte verlängert. Die Schüler müssen sich die monatlichen Wertmarken bei der Münchner Verkehrsgesellschaft MVV/MVG selbst besorgen.


Anmeldung

Wo geschieht die Anmeldung

Voraussetzung für eine Anmeldung ist die Mitgliedschaft der Eltern in der Elternvereinigung. Wenn nicht anders angegeben, finden Sie die für die Anmeldung notwendigen Informationen, Unterlagen und Formulare:

  1. im Sekretariat der Elternvereinigung
  2. im Sekretariat der Grundschule, Kontakt Frau Rita Probst.

Die ausgefüllten Anmeldeformulare können im Sekretariat der Elternvereinigung oder im Sekretariat der Grundschule abgegeben werden. Geben Sie Ihre Anmeldeformulare schnellstmöglich ab !

Die Anmeldungen gelten für das ganze Schuljahr.


Anmeldung für Schulbusse

Zur Anmeldung benötigen die Schüler einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges. Dies ist jedoch nur notwendig:

  1. wenn der Schüler zum ersten Mal am Schülertransport teilnimmt
  2. bei einem Umzug des Schülers an eine andere Adresse.

Anmeldung für Öffentliche Verkehrsmittel

Zur Anmeldung benötigen die Schüler einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges. Dies ist jedoch nur notwendig

  1. wenn der Schüler zum ersten Mal am Schülertransport teilnimmt
  2. bei einem Umzug des Schülers an eine andere Adresse
  3. beim Wechsel des Schülers in die 5. Klasse der Grundschule.

Bei Verlust der Fahrausweise/Zeitkarte melden Sie dies bitte schnellstmöglich der Elternvereinigung. Wir informieren Sie dann darüber, was zu tun ist.