Schulbus

SCHULBUS IM SCHULJAHR 2025/2026

 

NEU:

 

Ein Online Antrag ist nurfürSchüler*innen der 1. bis zur 4. Grundschulklasse (P1 bis P4)möglich.

 

Für das Schuljahr 2025/2026 dürfen die Schüler*innen der Jahrgangsstufe P5 der Grundschulklasse NUR den Antrag auf die MVV-Kartestellen.

 

Für die Beförderung in einem Schulbus sind berechtigt:

 

  • die Schüler*innen der Grundschule (P1 bis P4), die eine Schulweglänge von 2 km in einfacher Richtung haben (kürzester fußläufige Fußweg, gemessen mit Google Maps oder mit dem Rauminformationssystem Bayern (RISBy)
  • das 365-Euro-Ticket NICHT beantragt haben
  • die Kindergartenkinder mit Sonderregelung.

 

Bei der Planung der Beförderung wird eine MVG-Haltestelle im Umkreis bis zu 1 km von der Wohnung gesucht.

 

SONDERREGELUNGEN:

 

Nutzung des Schulbusses durch Kindergartenkinder:

 

Das Kindergartenkind hat ein Geschwisterkind (nur P1 bis P4) in der Grundschule, welches auch in einem Schulbus eingeplant ist. Nur in diesem besonderen Fall wird das Kindergartenkind von der Landeshauptstadt München aus Kulanz im gleichen Bus eingeplant und das auch nur, solange der Bus über freie Sitzplätze verfügt.

Bitte stellen Sie zeitgleich die Anträge. Bitte beachten Sie aber, dass es vorkommen kann, dass ein Kindergartenkind während des Schuljahres seinen Platz ggf. an einen berechtigten Schüler (P1 bis P4) abtreten muss, wenn dieser Platz für dessen Beförderung benötigt wird. Ein Anspruch auf Verpflichtung auf Mitnahme besteht nicht.

 

 

Nutzung des Schulbusses durch Schüler*innen der Grundschule in P5:

 

Eine Mitnahme der Schüler*innen in der Jahrgangsstufe P5 ist nur in absoluten Einzelfällen möglich.

 

Diese Möglichkeit besteht im Schuljahr 2025/2026 Geschwisterkinder (P1 bis P4) im Bus haben. Sobald die Routen und die Buslinien von der Landeshauptstadt München festgelegt wurden und die Busgrößen bestimmt sind, werden wir versuchen die Schüler*innen in die bestehenden Linien mit einzuplanen. Ob diese P5-Schüler*innen dann diese Möglichkeit haben, werden wir Ihnen im Oktober 2025 mitteilen. Die Beförderung mit dem Schulbus wäre dann ab November 2025 möglich.

 

  • Die P5-Schüler*innen haben dann das ausgehändigte 365-Euro-Ticket zurückzugeben.
  • Bitte beachten Sie aber, dass es vorkommen kann, dass ein P5-Schüler*in während des Schuljahres seinen Platz ggf. an einen berechtigten Schüler (P1 bis P4) abzutreten hat, wenn dieser für dessen Beförderung benötigt wird.
  • Die Geschwister: P5-Schüler*in und Kindergartenkind KG1/KG2 haben keinen Anspruch auf die Beförderung mit einem Schulbus.
  • Für die Zuteilung von Sitzplätzen in einem Schulbus für P5-Schüler*in mit Geschwister (P1-P4) gelten die folgenden Regeln: Erstens werden die Sitzplätze in einem Schulbus  an P5-Schüler*innen vergeben, der mindestens ein Geschwisterkind (P1 bis P4) hat, das ebenfalls den Schulbus eingeplant ist und zweitens unter der Voraussetzung, dass eine E-Mail an das EV-ESM Office geschickt wurde, dass das Interesse an der Busbeförderung für den P5-Schüler*in besteht. Eine Entscheidung, ob ein P5-Schüler*in einen Platz im Bus hat, wird nach dem Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail getroffen, dass das Interesse an der Busbeförderung besteht.

 

Hinweis für getrenntlebende Eltern:

 

Leider müssen wir darauf hinweisen, dass keine doppelte Anmeldung möglich ist, da das Gesetz der Kostenfreiheit des Schulwegs das sog. Doppelresidenzmodell nicht berücksichtigt. Dennoch kann die andere Wohnadresse vom zweiten Elternteil auf freiwilliger Basis dem EV-ESM Büro mitgeteilt werden. Die Kinder von getrenntlebenden Eltern könnten von der Stadt München aus Kulanz in zwei Schulbusen eingeplant werden, solange die Schulbusroute es zulässt und/oder freie Plätze verfügbar sind. Bitte informieren Sie das EV-ESM Büro über diesen Wunsch. Die zweite Adresse sollte bereits in unserem neuen System, unter Mein Profil, Zusätzlicher Ansprechpartner eingetragen und gespeichert werden.

 

Wohnsitz außerhalb Münchens:

 

Für Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb der Stadtgrenzen von München haben die Eltern 20 % der notwendigen Beförderungskosten selbst zu tragen. Der Eigenanteil ist unabhängig von der Entfernung zur Schule und beträgt für auswärtige Familien im kommenden Schuljahr 2025/2026 1.100 EUR pro Kind. Sie wird zu Beginn des Schuljahres in Rechnung gestellt.

Sobald die Schlussrechnung der Landeshauptstadt München der EV-ESM im darauffolgenden Schuljahr vorliegt, wird diese (in Form einer Gutschrift oder einer Nachzahlung) den auswärtigen Familien, falls zutreffend, weitergeleitet.

 

Hinweis in eigener Sache:

 

  • Die Elternvereinigung der ESM (EV-ESM) hat KEINEN Einfluss auf die Auswahl der von der Landeshauptstadt München beauftragten Beförderungsunternehmen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Europaweiten Ausschreibung.
  •  Darüber hinaus werden sowohl die Routen als auch die Einteilung der Schüler*innen in die Busse gegebenenfalls in die Schultaxis usw., wie jedes Jahr, von der Landeshauptstadt München und NICHT von der Elternvereinigung durchgeführt.
  • Falls ein*e Schüler*in in ein Taxi eingeteilt werden, ist die Kindersitzpflicht  zu beachten. Diese eigene Kindersitzerhöhung sollte mit in die Schule und dann auf die Rückfahrt nach Hause mitgenommen werden.
  • Die Haltestellen und die Abfahrtszeiten können jederzeit durch die Landeshauptstadt München geändert werden.
  • Im Schuljahr 2025/2026 können sich die Schulwegfahrtzeiten verlängern, aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von uns oder der Landeshauptstadt München liegen. Die Schulwegfahrtzeiten sollten jedoch 1 Stunde nicht überschreiten.
  • Im Schuljahr 2025/2026 können Abhol- und Bringhaltestellen organisiert werden, die nicht in einer unmittelbaren Nähe der Wohnadressen liegen werden.
  • Weiterhin möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Fahrer keine Kinderbetreuung leisten, d.h. die Eltern müssen rechtzeitig an der Haltestelle sein, wenn sie sicherstellen wollen, dass ihre Kinder nicht allein auf der Straße zurückbleiben. Dies gilt auch für die Kindergartenkinder.
  • Die Beförderungsunternehmen informieren in besonderen Fällen (deutliche Verspätungen bzw. Komplettausfälle) die EV-ESM und /oder die Schule, so dass die betroffenen Eltern und die Schule zeitnah, z.B. per E-Mail oder Telefon, informiert werden können.
  • Beachten Sie bitte auch, dass die Rückfahrt der Schulbusse/Taxis der Landeshauptstadt München im Anschluss an den Schulunterricht vorgesehen ist.

 

Die jährliche Verwaltungsgebühr für die Beförderungsdienst beträgt pro Kind 15 €/pro Antrag. Die Verwaltungsgebühr wird am Anfang des Schuljahres in Rechnung gestellt.

Wir können keinen Platz im Schulbus/Schultaxi für die Buchungen garantieren, die nach dem 04. Mai 2025 angemeldet wurden bzw. bei späten Anmeldungen ist auch mit längeren Bearbeitungszeiten in den ersten Monaten des neuen Schuljahres zu rechnen. Dies gilt auch bei einem Umzug und für neu eingeschriebene ESM-Schüler*innen.

 

Hier finden Sie die Busregeln für Kinder die mit Schulbus/Taxi fahren.

 

SCHULBUS BUCHEN:

 

Melden Sie sich in unserem EV-ESM Booking System an.

 

Beim ersten Login seit September 2024 müssen Sie die Klassenangaben Ihrer Kinder für das laufende Schuljahr 2024/2025 bestätigen/aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen dies zu tun bevor Sie mit der Buchung starten.

 

Unter Dienstleistungen im linken Menü gehen Sie bitte zu Buchungen verwalten und wählen Sie die Transportoption aus, die Sie buchen möchten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in der oberen rechten Ecke das richtige Schuljahr 2025/2026.

 

Nachdem Sie die Buchung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Sie können den Status Ihrer Buchung jederzeit im EV-ESM Booking System überprüfen.

 

WICHTIG!

Der Schulbusantrag muss immer auch im Portal der Landeshauptstadt München gestellt werden für.

• Alle neuen Schülerinnen und Schüler der ESM

• Schülerinnen und Schüler der ESM, die erstmals öffentliche Verkehrsmittel nutzen

• Schülerinnen und Schüler der ESM, die auf ein neues Verkehrsmittel (Bus <=> MVV-Karte) umsteigen

• Schülerinnen und Schüler der ESM bei jedem Umzug/Adresswechsel

 

über folgenden Link:

Fahrtkostenerstattung Schulweg – Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges – Landeshauptstadt München

 

Den Familien wird empfohlen, das automatisch generierte PDF auszudrucken und die hochgeladenen Dokumente für sich zu behalten