Mitgliederversammlung

Eine Allgemeine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt – normalerweise im Oktober.

 

Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens 28 Tage im Voraus durch Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Vereins mit einer vorläufigen Tagesordnung bekannt gegeben. Gleichzeitig werden die Mitglieder gebeten, bis 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich Diskussionspunkte für die Tagesordnung der Sitzung einzureichen. Später eingegangene Vorschläge werden nicht zur Entscheidung angenommen. Falls nötig, können sie zur Diskussion gestellt werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dies entscheiden. Darüber hinaus werden die Mitglieder gebeten, 14 Tage vor der Generalversammlung einen schriftlichen Antrag einzureichen, wenn sie sich für eine offene Position im Vorstand bewerben möchten. Spätestens 8 Tage vor der Sitzung gibt der Vorstand die endgültige Tagesordnung bekannt und veröffentlicht alle relevanten Dokumente auf der offiziellen Website des Vereins.

Verspätete Kandidaturen für offene Positionen im Vorstand werden nur zugelassen, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dies beschließen.

 

Sofern nicht anders angegeben, beschließt die Generalversammlung ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende die ausschlaggebende Stimme.

 

In der Mitgliederversammlung legt der Vorsitzende einen Bericht über die Aktivitäten des Vereins im vergangenen Geschäftsjahr sowie über die finanzielle Situation des Vereins vor. Die Mitgliederversammlung genehmigt den Finanzbericht und das Budget.

 

Der Sekretär des Vorstandes schreibt das Protokoll der Mitgliederversammlung, das dann auf der Website veröffentlicht wird.