General Terms and Conditions

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EV-ESM gültig ab 3. Mai 2022

 

Die Elternvereinigung der Europäischen Schule München e.V. im Weiteren EV-ESM organisiert für ihre Mitglieder zahlreiche Dienstleistungen.

 

Art. 1 Mitgliedschaft

  1. Der Beitritt zur EV-ESM erfolgt ausschließlich über das EV-ESM-Buchungssystem. Auf der Webseite der EV-ESM www.ev-esm.org finden sich alle weiterführenden Dokumente, Links und Informationen.
  2. Die Anmeldung zu den Dienstleistungen der EV-ESM ist den Mitgliedern der EV-ESM vorbehalten.
  3. Die Mitgliedschaft kann durch Mitteilung an die EV-ESM oder die entsprechende Eingabe im EV-ESM-Buchungssystem gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens zum 31.07. eines Jahres eingehen, um für das folgende Geschäftsjahr Wirkung zu entfalten.
  4. Soweit die Mitgliedschaft nach der Satzung automatisch erlischt, sind die Eltern verpflichtet der EV-ESM mitzuteilen, dass ihre Mitgliedschaft erloschen ist. Bis zum Eingang dieser Mitteilung wird der jährliche Jahresbeitrag weiter abgebucht, eine Rückerstattung ist nach der Satzung nicht möglich.
  5. Die Eltern sind verpflichtet ihre Kontaktdaten im EV-ESM-Buchungssystem aktuell zu halten, damit sie für die EV-ESM erreichbar sind, während ihr Kind eine Dienstleistung der EV-ESM nutzt.
  6. Die Eltern informieren die EV-ESM, wenn ein Kind eine Dienstleistung, z.B. wegen Krankheit, nicht wahrnehmen kann.

 

Art. 2 Mitgliedsbeitrag und Geschäftsjahr

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Euro pro Geschäftsjahr.
  2. Das Geschäftsjahr der EV-ESM läuft gemäß der Satzung der EV-ESM vom 01.09. bis 31.08.

 

Art. 3 Nachmittagsbetreuung

  1. Die EV-ESM vermittelt die Nachmittagsbetreuung für die Schüler des Kindergartens und der Grundschule der ESM.
  2. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das EV-ESM-Buchungssystem, nicht direkt beim Dienstleistungsanbieter der Betreuungsleistung.
  3. Die Betreuungsleistungen sind Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Mitglied und dem Dienstleistungsanbieter der Betreuungsleistung.
  4. Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt direkt über die beteiligten Dienstleistungsanbieter.

 

Art. 4 Nebenschulaktivitäten (NSA)

Zusätzlich zu diesem Dokument sind die weiteren Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Nebenschulaktivitäten in den Teilnahmebedingungen Nebenschulaktivitäten geregelt.

 

Art. 5 Kantinenleistungen in der ESM

  1. Die EV-ESM vermittelt die Verpflegung für die Schüler des Kindergartens, der Grundschule und der höheren Schule der ESM (Mensa, Cafeteria und Kiosk).
  2. Die Anmeldung zu den Kantinenleistungen erfolgt ausschließlich über das EV-ESM-Buchungssystem, nicht direkt beim Dienstleistungsanbieter der Kantinenleistung. Die Anmeldung muss jährlich erneuert werden.
  3. Die Buchung, Stornierung und in Rechnungstellung einzelner Leistungen erfolgt – nach der Anmeldung über das EV-ESM-Buchungssystem – direkt über den Dienstleistungsanbieter, z.B. dessen Internetseiten.
  4. Die Kantinenleistungen sind Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Mitglied und dem Dienstleistungsanbieter. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt direkt durch den Dienstleistungsanbieter.

 

Art. 6 Transport Allgemeines

  1. Die EV-ESM vermittelt den Schülertransport der Stadt München und bietet selbst einen kostenpflichtigen, bedarfsorientierten Shuttlebusdienst an.
  2. Die Eltern müssen entscheiden, ob ihre Kinder in der Lage sind die angebotenen Transportleistungen selbstständig wahrzunehmen. Die Verantwortung liegt bei den Eltern. Die Busfahrer leisten keine Kinderbetreuung, d.h. die Eltern müssen rechtzeitig an der Haltestelle sein, um sicherzustellen, dass ihre Kinder nicht alleine an der Haltestelle zurückbleiben.
  3. Mit der Nutzung des Schulbusses und/oder Shuttlebusdienstes verpflichten sich die Eltern, dass ihre Kinder die Regeln zur Beförderung und Nutzung des Busses respektieren und befolgen. Die Regeln für Schulbusse sind in einem separaten Dokument enthalten.
  4. Können disziplinäre Schwierigkeiten in einem angemessenen Zeitraum nicht gelöst werden, so kann/können das/die Kind/er nach der Rücksprache mit den Eltern und der Schule (SMile Team) von der Beförderung ausgeschlossen werden.
  5. Für die Teilnehmer am Transport wird pro Kind eine Verwaltungspauschale von 15 Euro erhoben.

 

Art. 7 Shuttlebusse der EV-ESM

I. Monatliche Buchung

  1. Die Buchung der regelmäßigen Shuttlebusfahrten erfolgt ausschließlich über das EV-ESM- Buchungssystem.
  2. Der Shuttlebusdienst wird monatsweise gebucht. Die Buchungen können auch für längere Zeiträume, z.B. das ganze Schuljahr im Voraus getätigt werden.
  3. Der Buchungsschluss für einen Monat ist 6 Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Monats. Die Buchung eines Monats kann bis 6 Wochen vor dem Beginn des gebuchten Monats geändert oder gelöscht werden.
  4. Nach dem Buchungsschluss für den jeweiligen Monat wird die Buchung verbindlich, sie wird automatisch abgerechnet und kann nicht mehr storniert werden.
  5. Die Kosten für den monatlich gebuchten Shuttlebus betragen 10 Euro pro Tag und Fahrt.
  6. Die Fahrten werden nur bei mindestens 10 Anmeldungen pro Tag und pro Route eingerichtet.
  7. Wird die Mindestanzahl an Anmeldungen für eine Fahrt nicht erreicht, so kann die Fahrt stattfinden, wenn sich die angemeldeten Eltern mit entsprechend höheren Kosten für die Fahrt einverstanden erklären.

II. Einzelfahrten

  1. Es können auch Einzelfahrten gebucht werden. Die Buchung der Einzelfahrten erfolgt per E-Mail.
  2. Die Eltern können eine Buchungsanfrage bis spätestens 11:00 Uhr des gewünschten Fahrttages an office@ev-esm.org schicken. Soweit im Shuttlebus noch Plätze verfügbar sind, wird die Buchung perE-Mail bestätigt.
  3. Die Kosten für jede Einzelfahrt betragen 12 Euro.

III. Verantwortung der Eltern

  1. Die Shuttlebusfahrer sind für die Kinder bis zum Verlassen des Busses verantwortlich und ergreifen bei unvorgesehenen Vorfällen (z. B. Unfällen) alle erforderlichen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Kinder. In diesem Fall ist zumindest ein Elternteil der Kinder zu verständigen.
  2. Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Kontaktdaten für Notfälle aktuell zu halten und dafür zu sorgen, dass sie oder andere Verantwortliche erreichbar sind.

 

Art. 8 Schülertransport der Stadt München

  1. Der Schülertransport der Stadt München kann über das EV-ESM-Buchungssystem gebucht werden.
  2. Über die Ausgestaltung und Abwicklung entscheidet alleine die Stadt München. Die EV-ESM tritt nur als Vermittler der Interessen der Schüler der ESM auf.
  3. Bei den von der Stadt München geförderten Schultransporten kann entweder der Schulbus oder die MVV-Karte, aber nicht beides gleichzeitig gewählt werden. Einen möglichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges regelt das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) sowie die Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV).
  4. Für die Kinder mit Wohnsitz innerhalb der Stadtgrenzen von München übernimmt derzeit die Stadt München 100% der Kosten für die Schülerbeförderung. Für die Kinder mit Wohnsitz außerhalb der Stadtgrenzen von München müssen derzeit die Eltern 20% der Kosten für die Schülerbeförderung tragen. Auf Änderungen durch die Stadt München hat die EV-ESM keinen Einfluss.
  5. Soweit die Stadt München der EV-ESM Kosten für die Schülerbeförderung berechnet, wird die EV- ESM diese Kosten in gleicher Höhe den betreffenden Eltern in Rechnung stellen.

 

Art. 9 Schulbusse der Stadt München

  1. Die Buchung erfolgt über das EV-ESM-Buchungssystem.
  2. Die EV-ESM hat keinen Einfluss auf die Auswahl der von der Stadt München beauftragten Transportunternehmen. Darüber hinaus werden sowohl die Routen als auch die Einteilung der Kinder in die Fahrzeuge (Busse, Taxis usw.) von der Stadt München und nicht von Elternvereinigung durchgeführt. Die Haltestellen und die Abfahrtszeiten können jederzeit durch die Stadt München geändert werden.
  3. Die Schulbusse der Stadt München sind als normaler Linienbusservice anzusehen, die Fahrer können nicht auf einzelne Schüler warten, die Schüler sollen daher bereits 5 bis 10 Minuten vor der gekennzeichneten Abfahrtszeit an der Haltestelle sein.
  4. Die Rückfahrt der Schulbusse der Stadt München ist im Anschluss an den Schulunterricht vorgesehen.


Art. 10 MVV Karten der Stadt München

  1. Die Buchung erfolgt über das EV-ESM-Buchungssystem.
  2. Verlust der MVV-Karte: Der Verlust muss über das EV-ESM-Buchungssystem gemeldet werden.
  3. Für die Ausstellung der neuen MVV-Karte erhebt die Stadt München Gebühren, diese Gebühren werden den betreffenden Eltern über die EV-ESM in die Rechnung gestellt.

 

Art. 11 Zahlungen

  1. Der Mitgliedsbeitrag, alle anderen Kosten und Gebühren für gebuchte Dienstleistungen eines Mitglieds werden direkt über das EV-ESM-Buchungssystem abgerechnet und per Lastschrift eingezogen.
  2. Die Mitglieder hinterlegen dazu im EV-ESM-Buchungssystem eine gültige Bankverbindung und erklären sich mit der Abbuchung einverstanden.

 

Art. 12 Absage der Dienstleistungen

  1. Die EV-ESM kann die Dienstleistungen im laufenden Schuljahr und für die Zukunft einstellen, absagen oder kürzen, wenn:
    – die Europäische Schule München oder andere Partner die Räume, in denen die Dienstleistungen stattfinden, oder die dazugehörigen Einrichtungen oder die Dienstleistung nicht mehr zur Verfügung stellen,
    – wenn der Dienstleistungsanbieter, bzw. der Vertragspartner seine Leistungen nicht mehr erbringt, – wenn unvorhergesehene und außerhalb des Einflusses der EV-ESM liegende Geschehnisse die Dienstleistungserbringung verhindern.
  2. Die EV-ESM zahlt in den obengenannten Fällen, soweit die Dienstleistung direkt von der EV-ESM abgerechnet wird, die anteiligen Kosten der Dienstleistung zurück. Der Erstattungsanspruch muss während des laufenden Schuljahres schriftlich geltend gemacht werden.
  3. Für Dienstleistungen, die die EV-ESM nur vermittelt, müssen sich die Mitglieder direkt an den Dienstleistungserbringer wenden.

 

Art. 13 Haftung

  1. Sofern die EV-ESM nur einzelne fremde Leistungen vermittelt, so haftet die EV- ESM nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
  2. Die Haftung der EV-ESM für Schäden jeglicher Art gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf Fälle beschränkt, bei denen die EV-ESM vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Eltern verantworten selbst, dass ihr Kind an den Dienstleistungen teilnimmt, d.h. sie sind für ihre Kinder zwischen Schulschluss und Start der Dienstleistung und im Anschluss an die Dienstleistung verantwortlich.
  4. Sollte ein Kind wiederholt gegen die Anweisungen der Dienstleistungserbringer verstoßen, so kann es nach Rücksprache mit den Eltern zeitweise oder gänzlich von der Dienstleistung ausgeschlossen werden. Bei einer erheblichen Gefährdung oder gar Verletzung anderer kann auch ein sofortiger Ausschluss erfolgen.

 

Version 2.1. Stand 03. Mai 2022