Transport

Unser Ziel ist einfach: Eine sichere Beförderung aller Schüler*innen von Zuhause zur Schule und zurück.

 

Die Landeshauptstadt München verpflichtet sich aufgrund des Vertrages mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges die Übernahme der Beförderung zur Europäischen Schule München (ESM) zu organisieren und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu tragen.

 

Wir arbeiten mit der Landeshauptstadt München und einer Reihe anderer Anbieter*innen partnerschaftlich zusammen, um eine reibungslose und zuverlässige Beförderung aller anspruchsberechtigter Schüler*innen zu gewährleisten.

Die Landeshauptstadt München gewährt allen Schüler*innen mit Wohnsitz im Stadtgebiet bis einschließlich der Jahrgangsstufe S5 die kostenlose Schüler*innenbeförderung im Sinne des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG). Die Beförderung erfolgt zum Auguste-Kent-Platz 3 in München als auch zur Elise-Aulinger-Straße 21 in München. Das Stadtgebiet umfasst die Postleitzahlen 80000 bis 81999.

 

Für Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets München sind aufgrund des Vertrages zwischen dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München die notwendigen Beförderungskosten von 20 von Hundert von den Eltern selber zu tragen. Diese Regelung gilt für beide Schulstandorte.

 

 

sowie die

 

 

Kindergartenkinder haben grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitfahrt, sofern im eingesetzten Schulbus freie Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Verpflichtung zur Mitnahme besteht nicht.

 

In der Rubrik Schulbus finden Sie dazu weitere Informationen.

 

Die Erfahrungen der letzten Schuljahre zeigten, dass die Beförderung in einem Schulbus immer sehr begehrt ist. Wir bitten um Verständnis, dass sich die Anzahl der Sitzplätze in den Schulbussen nur an der Anzahl der anspruchsberechtigen Schüler*innen orientiert.

 

In der Rubrik MVV-Karte finden Sie dazu weitere Informationen.

 

Nach § 3 Abs. 2 SchBefV hat die Beförderung vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs zu erfüllen.

 

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Kind möglicherweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann (weitere Informationen finden Sie unter  MVV-Karte ).

 

Die Schüler*innen der Grundschule (Klassen P1 bis P5) und die Schüler*innen der Höheren Schule bis zur Jahrgangsstufe S5 sind berechtigt das 365-Euro-Ticket zu beantragen. Für die Schüler*innen der Höheren Schule in den Jahrgangsstufen S6 und S7 gelten darüber hinaus gehende Voraussetzungen.

In der Rubrik MVV-Karte können Sie weitere Information nachlesen.

 

Bitte beachten Sie, dass nur ein Anspruch entweder auf einen Schulbus oder auf die Aushändigung des 365-Euro-Tickets  besteht. Ein Anspruch auf Beförderung mit dem Schulbus und auf das 365-Euro-Ticket besteht hingegen nicht.

 

Im Schuljahr 2025/2026 wird KEIN zusätzlicher Transportservice – EV-ESM Shuttle  – von der EV-ESM organisiert.

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Beförderung vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Ein Schulbus ist nur dann einzusetzen, sofern deren Einsatz notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Aufgrund der sehr guten Anbindung der Grundschule (S-Bahnstation Fasangarten) sollen Schüler*innen der Jahrgangsstufen P3 und Jahrgangsstufe P4 verstärkt mit dem 365-Euro-Ticket zu Schule fahren.

 

Eine Online-Buchung ist für alle Schüler*innen  im EV-ESM Booking System verpflichtend, die die Dienstleistung für das kommende Schuljahr 2025/2026 in Anspruch nehmen wollen. Dies gilt auch für die Schüler*innen, die schon im aktuellen Schuljahr 2024/2025 die Beförderungsleistung in Anspruch genommen hatten.

 

WICHTIG:

Für die neuen Schüler*innen an der ESM oder ODER diejenigen, die die Beförderungsleistungen  (KG1, KG2, P1 bis P4 >>Schulbus oder MVV Karte, oder P1 bis P5 und S1 bis S5 >>MVV Karte) im Schuljahr 2024/2025, nicht in Anspruch genommen haben, ist  zusätzlichunbedingt der Antrag im Portal der Landeshauptstadt München zu stellen.

 

Dies ist unter folgenden Link möglich:

 

https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/05/05/kostenfreiheit/index

 

In Absprache mit dem Referat für Bildung und Sport, Abteilung Gast- und Vertragsschulwesen, Sachgebiet Kostenfreiheit des Schulwegs ist es NICHT notwendig, das PDF oder die Nachweise (Zugehörigkeit zur Schule) zusätzlich per Post oder elektronisch zu versenden. Den Familien wird empfohlen, das automatisch generierte PDF auszudrucken und die hochgeladenen Dokumente für sich zu behalten. Hierfür kontaktieren Sie bitte gerne unser EV-Büro für die weiteren Fragen oder Hilfe (office@ev-esm.org).

 

Schulbus

MVV-Karte

EV-ESM Shuttle