MVV-Karte

MVV-Karte im Schuljahr 2024/2025

 

Für die Kinder der Grundschule (P1 bis P5) sowie der Höheren Schule (S1 bis S5) können Sie online einen Antrag auf eine MVV-Karte in unserem EV-ESM Booking System stellen. Dazu berechtigt sind:

– die Grundschulkinder P1-P4, die weiter als 2 km von der ESM Fasangarten entfernt wohnen und den Schulbus NICHT beantragt haben,

– die Grundschulkinder P5, die weiter als 3 km von der ESM Fasangarten entfernt wohnen,

– die Schüler der Höheren Schule (S1 bis S5), die weiter als 3 km von der ESM Neuperlach entfernt wohnen,

– auch Gastschüler können die MVV-Karte beantragen, sofern die Voraussetzung der Mindestentfernung erfüllt ist und ihre Gastfamilie bei der Elternvereinigung eingeschrieben ist. Beachten Sie bitte: der Gastschüler muss die ESM mindestens 6 Monate besuchen.

 

Bei der MVV-Karte handelt es sich um das 365-Euro-Ticket MVV. Das 365-Euro-Ticket MVV ist rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr (bis zum 30. September 2024) und auch in der Freizeit im gesamten MVV-Gebiet gültig.

Für die Kinder mit Wohnsitz innerhalb der Stadtgrenzen Münchens (PLZ von 80000 bis 81999) übernimmt die Stadt München 100% der Kosten dieses bewilligten 365-Euro-Tickets MVV.

 

Für die Kinder mit Wohnsitz außerhalb der Stadtgrenzen von München müssen die Eltern 20% der Kosten des bewilligten 365-Euro-MVV Tickets tragen.

 

Die jährliche Verwaltungsgebühr für den Transport beträgt pro Kind/Antrag 15 €. Die Verwaltungsgebühr wird am Anfang des Schuljahres in Rechnung gestellt.

 

Für Schüler der Höheren Schule der Klasse S6 und S7 und alle Schüler, bei denen die Mindestentfernung zur Schule nicht gegeben ist, kann direkt bei der MVG ein passendes Angebot gekauft werden: z. B. ein vergünstigter Ausbildungstarif, das 365-Euro-Ticket MVV usw. www.mvg.de. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung, dass Ihr Kind die ESM besucht.

Die Schulrezeption ist für die Ausstellung der Schulbesuchsbestätigung zur ESM Schule für  der Kinder in S6 und S7 zuständig. Bitte wenden Sie sich hier an die Schulrezeption.

 

Ausnahme für Schüler der Schule der Klassen S6 und S7

Das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges führt Folgendes aus:

Nach Art. 2 Abs. 1 SchKfrG werden für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 11 (analog S6 der ESM) und ab der Jahrgangsstufe 12 (analog S7 der ESM) die Kosten der notwendigen Beförderung, soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Familienbelastungsgrenze von derzeit in Höhe von 320€ pro Schüler oder Schülerin und Schuljahr oder von 490€ pro Familie und Schuljahr übersteigen, übernommen. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass der Schulweg (= einfacher Fußweg) für Schüler*innen ab den Jahrgangsstufen 5 länger als drei Kilometer in einer Richtung ist (Art. 2 Abs. 1 SchKfrG und § 3 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 SchBefV).

Gleichzeitig ist es erforderlich, dass der Schulweg (= einfacher Fußweg) für Schüler*innen ab den Jahrgangsstufen 5 länger als drei Kilometer in einer Richtung ist (Art. 2 Abs. 1 SchKfrG und § 3 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 SchBefV).

Die Familienbelastungsgrenze besagt, dass eine Familie 320€ pro Schüler oder Schülerin und Schuljahr oder 490€ pro Familie und Schuljahr von den notwendigen Fahrtkosten selbst zu tragen hat. Letztlich ist es hierbei unerheblich, wie hoch die monatlichen Fahrtkosten sind, weil nur der über 320€ pro Schüler oder Schülerin, oder 490€ pro Familie hinausgehende Betrag zu erstatten ist.

Im Sinne des Gesetzes haben diejenigen Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 11 grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs, welche:

  • eine anerkannte Behinderung haben, die eine Übernahme der Beförderung erfordert.
  • aus einer Familie stammen, in welcher für drei oder mehr Kinder, Kindergeld (oder vergleichbare Leistungen) nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) bezogen wird.

Folgende Nachweise bzw. Unterlagen können für eine mögliche Absetzung der Familienbelastungsgrenze anerkannt werden:

  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG), für 3 oder mehr Kinder oder eine Gehaltsabrechnung.
  • Nachweis über eine anerkannte Behinderung, welche einen möglichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs auslösen könnte.
  • Nachweis durch die Vorlage der Unterhaltsberechtigten Zulage vom Europäischen Patentamt.

Der Nachweis soll sich immer auf den Monat August des lfd. Schuljahres oder später beziehen (falls die anderen Kinder jünger als 18 Jahre alt sind, ist ein früherer Nachweis auch möglich). Wird ein Nachweis erst ab einem späteren Zeitpunkt erbracht, so wird die Familienbelastungsgrenze anteilig abgesetzt.

 

Die elektronische Antragsstellung für S6 und S7 Kinder ist mit dem folgenden Link möglich: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/05/05/kostenfreiheit/index).

 

Die Zugehörigkeit des Kindes zur ESM Schule sollte bei der Rezeption in der Höheren Schule vom Kind oder Eltern abgeholt werden. Bitte geben Sie bei der Beantragung  der Bestätigung den Zweck der Ausstellung an: Bestätigung für einen zukünftigen Schüler in Klassen S6 und/oder S7 im Schuljahr 2024/2025 zur Ausstellung eines MVG-Tickets. Die Schulleitung und Rezeption wurden davon informiert und diese Bestätigungen können ab sofort bei der ESM Rezeption angefragt und abgeholt werden.

 

Die entsprechenden Nachweise (Zugehörigkeit zur Schule und Kindergeldnachweise usw.) sind in der Antragsstellung mit hochzuladen und werden mit dem generierten PDF an das Referat für Bildung und Sport, Abteilung Gast- und Vertragsschulwegen, Sachgebiet Kostenfreiheit des Schulweges automatisch weitergeleitet.

 

Im Einvernehmen mit dem Sachgebiet ist es weder postalisch noch elektronisch notwendig das PDF oder die Nachweise zusätzlich zu versenden. Es bleibt jedem Antragssteller*in selbst überlassen das PDF auszudrucken und die hochgeladenen Nachweise aufzubewahren. Die Hinweise im Online Service Portal sind für die elektronische Antragsstellung zum Besuch der Europäischen Schule München obsolet.

 

Weitere Hinweise:

Die Fahrkarte wird ausschließlich für die derzeit besuchte Schule und aktuelle Adresse jeweils bis zum Ende des beantragten Schuljahres bewilligt. Sollten Sie für ein weiteres Schuljahr die Kostenfreiheit des Schulweges beantragen wollen, so ist dazu ein neuer Antrag, sowie ein aktueller Nachweis für eine mögliche Absetzung der Familienbelastungsgrenze erforderlich.

 

Die Gültigkeit des 365-Euro-Tickets MVV vom Schuljahr 2023/2024 verlängert sich bis zum 30.09.2024.

 

Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen oder Hilfe bei der elektronischen Antragsstellung benötigen, so können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das EV-ESM Büro oder an das Sachgebiet für die Kostenfreiheit des Schulwegs wenden.

 

MVV-KARTE BUCHEN

Melden Sie sich in unserem EV-ESM Booking System auf www.ev-esm-booking.org an. Beim ersten Login seit September 2023 müssen die Klassenangaben Ihrer Kinder für das laufende Schuljahr 2023/24 bestätigen/aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen dies zu tun bevor Sie mit der Buchung starten.

 

Unter Dienstleistungen im linken Menü gehen Sie bitte zu Buchungen verwalten und wählen Sie die Transportoption aus, die Sie buchen möchten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in der oberen rechten Ecke auf das richtige Schuljahr umstellen – 2024/25.

 

Nachdem Sie die Buchung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Sie können den Status Ihrer Buchung jederzeit im EV-ESM Booking System überprüfen.

 

Die Buchungen für die MVV-Karte, die nach Anmeldeschluss 15. Mai 2024 bei der EV-ESM eingehen, werden durch die Stadt München erst zum Termin Oktober/November bearbeitet, sodass bis zur Ausstellung der MVV-Karte die Transportkosten auszulegen sind.