Schulbus / Personenbeförderung
Der Schulbus ist für viele Familien eine wichtige und verlässliche Lösung für den täglichen Schulweg.
Anspruch auf Beförderung:
Grundsätzlich gelten folgende Entfernungen:
Kinder der 1. bis zur 4. Grundschulklasse (P1 bis P4) mit mehr als 2 km Schulweglänge in einfacher Richtung (kürzester fußläufige Fußweg, gemessen mit Google Maps oder mit dem Rauminformationssystem Bayern – RISBy).
Kindergarten (KG1 und KG2):
Für KG1 und KG2 besteht kein regulärer Anspruch auf Beförderung.
Eine Beförderung kann ermöglicht werden, wenn:
- bereits ein Geschwisterkind befördert wird und
- ein freier Platz verfügbar ist
Bitte stellen Sie die Anträge zeitgleich. Wir weisen darauf hin, dass Kindergartenkinder während des Schuljahres ihren Platz gegebenenfalls an berechtigte Schüler*innen (P1 bis P4) abtreten müssen, sofern dieser für deren Beförderung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht.
P5 Kinder:
Für P5 Kinder besteht kein Anspruch auf Transportbeförderung.
- Mitnahme von P5-Schüler*innen nur in Ausnahmefällen möglich
- Nur mit Geschwistern in P1–P4, die den Bus nutzen
- Entscheidung erst nach Festlegung von Routen und Kapazitäten durch die Stadt
- Rückmeldung erfolgt im Oktober 2026
- Beförderung ggf. ab November 2026 möglich
- Bei Mitnahme: 365-Euro-Ticket ist zurückzugeben
Soweit Plätze verfügbar sind, bemühen wir uns dennoch um eine Lösung.
Kinder mit bereits beförderten Geschwistern werden bevorzugt berücksichtigt.
- P5-Schülerinnen müssen ihren Platz ggf. während des Schuljahres an berechtigte Schülerinnen (P1–P4) abgeben.
Interessierte Eltern für P5 Transport, wenden sich bitte per E-Mail: office@ev-esm.org an das Transport-Team.
Familien außerhalb des Stadtgebiets:
Hier kommen, je nach Entscheidung der Stadt, unterschiedliche Lösungen in Betracht:
- Schulbus
- alternative Beförderung (z.B. Taxi oder Fahrdienst)
- MVV / 365-Euro-Ticket
Wer entscheidet über die Beförderung?
Die Entscheidung über Art und Organisation der Beförderung trifft die Stadt München.
Die Elternvereinigung unterstützt organisatorisch, hat auf diese Entscheidungen jedoch keinen Einfluss. Bei der Planung der Beförderung wird eine MVG-Haltestelle im Umkreis bis zu 1 km von der Meldeadresse gesucht.
Kostenregelung:
Für Familien innerhalb des Stadtgebiets werden die Kosten des Transports im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernommen und es entstehen den Familien keine Kosten.
Für Familien außerhalb des Stadtgebiets gilt eine Beteiligung von 20 % an den Transportkosten.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der durch die Stadt München ermittelten Kosten.
Wenn die Stadt einen Schulbus einsetzt, entstehen hierfür voraussichtlich keine Kosten.
Orientierung bei Taxikosten:
Wenn eine Beförderung per z.B. Taxi in Frage kommt, kann eine grobe Kostenschätzung hilfreich sein:
https://www.taxi-rechner.de/taxikosten (Diese Angaben dienen nur zur Orientierung.)
Antrag über die Elternvereinigung (EV-ESM):
Eine Online-Buchung ist für alle Schüler*innen im EV-ESM Booking System verpflichtend, die die Dienstleistung für das kommende Schuljahr 2026/2027 in Anspruch nehmen wollen. Dies gilt auch für die Schüler*innen, die schon im aktuellen Schuljahr (2025/2026) die Beförderungsleistung in Anspruch genommen hatten.
(Falls Ihr Kind neu an der ESM ist oder Sie das Transportmittel wechseln, lesen Sie bitte die folgenden RBS-Abschnitte.)
Unter Dienstleistungen im linken Menü gehen Sie bitte zu Buchungen verwalten und wählen Sie die Transportoption aus, die Sie buchen möchten.
- Bitte stellen Sie sicher, dass in der oberen rechten Ecke das richtige Schuljahr (2026/2027) ausgewählt ist
- Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail
- Den Status Ihrer Buchung können Sie jederzeit im EV-ESM Booking System einsehen
Antrag über die Stadt München (RBS) !!WICHTIG!!:
Folgende Personen müssen den Schulbusantrag auch im Portal der Landeshauptstadt München stellen:
- Alle neuen Schülerinnen und Schüler der ESM
- Schülerinnen und Schüler der ESM, die auf ein neues Verkehrsmittel (Bus <=> MVV-Karte) umsteigen
- Schülerinnen und Schüler der ESM bei jedem Umzug/Adresswechsel
Frist: 05 – 22. Mai 2026
Verspätete Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze verfügbar sind.
Verwaltungskostenbeitrag:
Für die Bearbeitung fällt ein Beitrag von 15 € pro Antrag an.
Hinweis für getrenntlebende Eltern:
- Keine doppelte Anmeldung möglich, da das Gesetz zur Kostenfreiheit des Schulwegs das Doppelresidenzmodell nicht berücksichtigt
- Die zweite Wohnadresse kann dem EV-ESM Büro freiwillig mitgeteilt werden
- In Einzelfällen kann die Stadt München Kinder aus Kulanz in zwei Schulbusse einplanen
- Voraussetzung:
- Schulbusroute lässt dies zu und/oder
- Es sind freie Plätze verfügbar
- Bitte informieren Sie das EV-ESM Büro aktiv über diesen Wunsch
- Zweite Adresse im System hinterlegen unter: „Mein Profil“ → „Zusätzlicher Ansprechpartner“
- Angaben vollständig eintragen und speichern
- Die hinterlegte Adresse dient als Grundlage für eine mögliche Berücksichtigung
Busregeln:
Es gelten folgende Busregeln!
Wichtige Hinweise:
- Die Elternvereinigung der ESM (EV-ESM) hat KEINEN Einfluss auf die Auswahl der von der Landeshauptstadt München beauftragten Beförderungsunternehmen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Europaweiten Ausschreibung.
- Darüber hinaus werden sowohl die Routen als auch die Einteilung der Schüler*innen in die Busse gegebenenfalls in die Schultaxis usw., wie jedes Jahr, von der Landeshauptstadt München und NICHT von der Elternvereinigung durchgeführt.
- Falls ein*e Schüler*in in ein Taxi eingeteilt werden, ist die Kindersitzpflicht zu beachten. Diese eigene Kindersitzerhöhung sollte mit in die Schule und dann auf die Rückfahrt nach Hause mitgenommen werden.
- Die Haltestellen und die Abfahrtszeiten können jederzeit durch die Landeshauptstadt München geändert werden.
- Im Schuljahr 2026/2027 können sich die Schulwegfahrtzeiten verlängern, aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von uns oder der Landeshauptstadt München liegen. Die Schulwegfahrtzeiten sollten jedoch 1 Stunde nicht überschreiten.
- Im Schuljahr 2026/2027 können Abhol- und Bringhaltestellen organisiert werden, die nicht in einer unmittelbaren Nähe der Wohnadressen liegen werden.
- Weiterhin möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Fahrer keine Kinderbetreuung leisten, d.h. die Eltern müssen rechtzeitig an der Haltestelle sein, wenn sie sicherstellen wollen, dass ihre Kinder nicht allein auf der Straße zurückbleiben. Dies gilt auch für die Kindergartenkinder.
- Die Beförderungsunternehmen informieren in besonderen Fällen (deutliche Verspätungen bzw. Komplettausfälle) die EV-ESM und /oder die Schule, so dass die betroffenen Eltern und die Schule zeitnah, z.B. per E-Mail oder Telefon, informiert werden können.
- Beachten Sie bitte auch, dass die Rückfahrt der Schulbusse/Taxis der Landeshauptstadt München im Anschluss an den Schulunterricht vorgesehen ist.