Herzlich Willkommen beim Transport
Ein gut organisierter und verlässlicher Schulweg ist für viele Familien ein wichtiges Thema. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen klaren Überblick über Transportoptionen, Abläufe und Regelungen geben.
Sie finden hier Informationen zu:
- Schulbus und Personenbeförderung
- MVV / 365-Euro-Ticket
- Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten
- Anträgen und Fristen
- wichtigen Rahmenbedingungen
Welche Regelung betrifft meine Familie?
Familien im Münchner Stadtgebiet (PLZ 80000-81999):
Für Familien im Stadtgebiet (Postleitzahlen 80000-81999) gelten die Regelungen der staatlichen Schülerbeförderung.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten in der Regel durch die Stadt München bzw. den Freistaat Bayern übernommen.
Je nach Situation kommt für Ihr Kind in Frage:
- Schulbus / Personenbeförderung
- MVV / 365-Euro-Ticket
Familien außerhalb des Stadtgebiets:
Für Familien außerhalb des Stadtgebiets gelten andere Rahmenbedingungen. Die Stadt prüft im Einzelfall, welche Transportlösung sinnvoll ist, z.B.:
- Schulbus
- alternative Beförderung (z.B. Taxi oder Fahrdienst)
- MVV / 365-Euro-Ticket
Sie können sich auch immer dafür entscheiden, den Schulweg selbst zu organisieren.
Kostenregelung für Familien außerhalb des Stadtgebiets:
Für Familien außerhalb des Stadtgebiets gilt eine Beteiligung von 20 % an den durch die Stadt ermittelten Transportkosten.
Die Abrechnung erfolgt transparent und individuell pro Kind. Wenn die Stadt einen Schulbus einsetzt, entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.
Buchung und Anträge:
Schulbus
MVV / 365-Euro-Ticket
Anmeldefrist: 05 – 22 Mai 2026
Nach Ablauf der Frist kann eine rechtzeitige Organisation (z.B. Busplatz oder Ticket zum Schuljahresbeginn) nicht garantiert werden.
Allgemein:
Nach § 3 Abs. 2 SchBefV hat die Beförderung vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs zu erfüllen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Beförderung vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Ein Schulbus ist nur dann einzusetzen, sofern deren Einsatz notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Aufgrund der sehr guten Anbindung der Grundschule (S-Bahnstation Fasangarten) sollen Schüler*innen der Jahrgangsstufen P3 und Jahrgangsstufe P4 verstärkt mit dem 365-Euro-Ticket zu Schule fahren.
Bitte beachten Sie, dass nur ein Anspruch entweder auf einen Schulbus oder auf die Aushändigung des 365-Euro-Tickets besteht. Ein Anspruch auf Beförderung mit dem Schulbus und auf das 365-Euro-Ticket besteht hingegen nicht.
Im Schuljahr 2026/2027 wird KEIN zusätzlicher Transportservice – EV-ESM Shuttle – von der EV-ESM organisiert.